Stadtwerke Geseke

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Durchblick

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Antworten
  • Welche Preisbestandteile beim Strom sind garantiert?

    Eine Preisgarantie bezieht sich auf den Einkauf der Energie. Von Dritten beeinflusste Preisbestandteile wie z.B. Steuern oder Netzentgelte können nicht garantiert werden.

  • Wie setzt sich unser Stromangebot zusammen?

    Unser Strom kommt vom regionalen Anbieter WestfalenWIND. Für die Belieferung unserer Kundinnen und Kunden wird Strom aus erneuerbaren Energien bezogen, der überwiegend aus nicht oder nicht mehr geförderten EEG-Anlagen stammt. Die Einhaltung der Anforderungen wird im Rahmen der Zertifizierung mit dem „Grüner Strom Label“ regelmäßig überprüft. Die Versorgung bleibt auch dann sichergestellt, wenn die Stromerzeugung aus Wind- und Solaranlagen zeitweise geringer ausfällt. In diesen Fällen werden ergänzende Strommengen aus Wasserkraftwerken mit natürlichem Zufluss beschafft. So ist eine zuverlässige Versorgung jederzeit gewährleistet.

  • Wie funktioniert der Anbieterwechsel?

    Mit dem Auftrag zur Stromlieferung haben Sie alles Notwendige bereits getan. Um die weiteren Formalitäten kümmern wir uns. Kurz vor Beginn der Belieferung erhalten Sie eine Aufforderung zur Ablesung des Zählerstands.

  • Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

    Nein. Wir kündigen Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Termin und sorgen dafür, dass Sie ohne Unterbrechung so schnell wie möglich von uns versorgt werden. Sofern Sie ein Sonderkündigungsrecht ausüben möchten oder die Kündigungsfrist kurz ist, empfehlen wir Ihnen, den Vertrag selbst zu kündigen. Umso früher startet die Belieferung durch uns.

  • Wie lange dauert der Anbieterwechsel?

    Der tatsächliche Belieferungsbeginn ist abhängig von gesetzlich vorgegebenen Fristen und von der Laufzeit Ihres bisherigen Vertrags. Nach der Kündigung Ihres derzeitigen Lieferanten erfolgt die Anmeldung Ihrer Lieferstelle beim jeweiligen Netzbetreiber. Sobald uns Ihr aktueller Lieferant und Netzbetreiber die Anmeldung bescheinigt haben, erhalten Sie zeitnah unsere Vertragsbestätigung.

  • Wie wird der Energieverbrauch festgestellt?

    Der Gas- und Stromverbrauch wird einmal im Jahr durch Ablesen der Messgeräte durch den Netzversorger vor Ort festgestellt. Nach dieser Datenerhebung erstellen wir für Sie eine Jahresabrechnung unter Verrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen. Für Abrechnungszeiträume, die kein volles Jahr umfassen, verrechnen wir für die festen Preisbestandteile (zum Beispiel den Grundpreis) pro Kalendertag je 1/365.

  • Fallen weitere Kosten an?

    Nein. Die Preise für Energie und monatliche Grundgebühr enthalten alle Steuern und Abgaben.

  • Was muss ich bei Versorgungsproblemen tun?

    Schauen Sie erst einmal nach, ob alle Sicherungen und der Schutzschalter eingeschaltet sind. Fragen Sie beim Hausmeister oder bei Nachbarn, ob auch anderswo der Strom ausgefallen ist. Ansonsten kontaktieren Sie bitte den örtlichen Netzbetreiber.

    Störstelle Strombetrieb: Westnetz, Tel. 0800 / 4112244

    Störstelle Gasbetrieb: Gelsenwasser Energienetze, Tel. 0800 / 7 9999 75

    Störstelle Wasser: Gelsenwasser Energienetze, Tel. 0800 / 7 9999 70

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